Am Sonntag hat die Stadtpolizei St.Gallen zwei Personen auf einem E-Scooter kontrolliert, nachdem diese ein Rotlicht missachtet hatten.
Stadtpolizei St. Gallen
Die Stadtpolizei St. Gallen. (Symbolbild) - Stadtpolizei St. Gallen

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Sonntag hat die Stadtpolizei St.Gallen zwei Personen auf einem E-Scooter kontrolliert.
  • Die Einsatzkräfte stellten bei dem 36-jährigen Lenker Alkoholgeruch fest.
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In der Nacht auf Sonntag, kurz nach 2.40 Uhr, stellte eine Patrouille der Stadtpolizei St.Gallen zwei Personen auf einem E-Scooter fest, die bei einer Lichtsignalanlage ein Rotlicht missachteten. Bei der anschliessenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte beim 36-jährigen Lenker Alkoholgeruch fest.

Die beweissichere Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0.69 mg/l. Daraufhin wurden der Mann und seine 31-jährige Begleiterin auf die Dienststelle verbracht. Nach Abschluss der polizeilichen Massnahmen wurden beide entlassen. Der 36-Jährige wird zur Anzeige gebracht.

Die Stadtpolizei St.Gallen macht darauf aufmerksam, dass auch E-Scooter nicht unter Alkoholeinfluss gefahren werden dürfen. Zudem ist es verboten, E-Scooter zu zweit zu benutzen.

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