Am Mittwoch wurde in Wittenbach SG eine Tankstelle ausgeraubt. Mittlerweile wurden zwei Männer überführt. Sie sollen auch den Raub in Arnegg SG begangen haben.
Kantonspolizei St. Gallen
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Am Mittwoch hat sich in Wittenbach ein Raubüberfall auf eine Tankstelle ereignet. In einem aufwändigen Ermittlungsverfahren unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen konnte die Kantonspolizei St. Gallen mittlerweile die beiden mutmasslichen Täter überführen.

Die mutmasslichen Täter sollen den Raub einer Tankstelle in Arnegg verübt haben

Einen Tag nach dem ersten Raub, der den beiden Beschuldigten, zwei im Kanton St. Gallen wohnhafte Schweizer im Alter von 22 und 25 Jahren, zur Last gelegt wird, versuchten die beiden mutmasslich einen erneuten Raub auf eine Tankstelle in Arnegg zu verüben.

Dabei konnten sie jedoch ihr Vorhaben nicht umsetzen, da die arbeitenden Verkäuferinnen beide im Lager waren und nach dem Erblicken der Täterschaft wieder dorthin flüchteten und die Polizei verständigten.

Anfang Februar 2022 konnten die Männer festgenommen werden

Den ermittelnden Mitarbeitenden der Kantonspolizei St. Gallen gelang es, genügend Hinweise für eine Fahndungsverbreitung unter den Polizeikorps zusammenzustellen.

Eine Patrouille der Stadtpolizei St. Gallen erblickte schliesslich ein Fahrzeug, welches gemäss Fahndungsverbreitung im Zusammenhang mit den Tatbeständen gestanden haben dürfte.

Diese Erkenntnis wiederum führte im Laufe der weiteren Ermittlungen zu den beiden Beschuldigten, die Anfang Februar 2022 durch die Kantonspolizei St. Gallen festgenommen werden konnten.

Die Festgenommenen haben gestanden

In dem unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen geführten Ermittlungsverfahren legten die beiden Beschuldigten ein Geständnis ab. Sie werden von der Staatsanwaltschaft vor Gericht angeklagt.

Ihnen werden nebst der Begehung von Raubdelikten noch weitere Tatbestände wie der Diebstahl und die missbräuchliche Verwendung von Kontrollschildern sowie das Einführen und der Besitz sowie verbotenes Tragen einer Softair-Waffe vorgeworfen.

Ihnen drohen für den Tatbestand des Raubes Strafen zwischen mindestens sechs Monaten und zehn Jahren.

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