Auf dem Abschnitt Bildweiherstrasse bis Kräzernstrasse 27 in St. Gallen gilt bis im Sommer 2023 neu Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.
St. Gallen
Auf dem Abschnitt Bildweiherstrasse bis Kräzernstrasse 27 gilt bis im Sommer 2023 neu Höchstgeschwindigkeit 30km/h. - Kantonspolizei St. Gallen
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Auf der SBB-Sitterbrücke finden noch bis im Sommer 2023 Bauarbeiten statt. Der zu schmale Steg für zu Fuss Gehende und Velofahrende wird auf vier Meter ausgebaut. Während der Bauzeit wird der gesamte Fuss- und Veloverkehr über die Kräzernstrasse umgeleitet.

Gewährleistung der Sicherheit für Velofahrende

Auf dem Abschnitt Bildweiherstrasse bis Kräzernstrasse 27 ist normalerweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Die Fahrbahnbreite lässt die Markierung von Velostreifen nicht zu.

Somit verkehren die Velofahrenden auf diesem Strassenabschnitt im Mischverkehr, was nicht optimal ist. Die Beibehaltung der regulär geltenden Höchstgeschwindigkeit auf der Kräzernstrasse würde ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Velofahrenden darstellen.

Ziele der temporären Tempoanpassung

Mit der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h soll zum einen der Verkehrsfluss und zum anderen die Sicherheit auf der Kräzernstrasse sichergestellt werden können. Im Wesentlichen hängt dies mit dem erwarteten erhöhten Aufkommen an Velofahrenden zusammen.

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