Die St. Galler Regierung ist gegen den Bau eines neuen Gefängnisses im Linthgebiet gemeinsam mit dem Kanton Glarus. Eine solche Haftanstalt als Ersatz für das Gefängnis in Uznach und das Kantonalgefängnis in Glarus brauche es nicht.
Gefängnis
Das Innere eines Gefängnisses. (Symbolbild) - Keystone
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Das relativ kleine neue Gefängnis mit 25 Plätzen, das von einer Arbeitsgruppe der beiden Kantone geprüft wurde, liesse sich auch nicht wirtschaftlich betreiben, heisst es in einer Mitteilung des Kantons St. Gallen vom Mittwoch. Die Regierung will deshalb auf Altstätten und St. Gallen als Gefängnis-Standorte setzen.

Das Gefängnis in Uznach mit 14 Plätzen wurde Mitte Jahr wegen Abbruch- und Bauarbeiten auf der benachbarten Parzelle aufgehoben. Seither werden die Häftlinge vorübergehend im Gefängnis Flums im ehemaligen Bezirksamt untergebracht.

Als Ersatz für diese Übergangslösung prüfte eine interkantonale Arbeitsgruppe seit Herbst 2019 die Möglichkeit, im Grenzgebiet der beiden Kantone ein neues Gefängnis für Glarus und St. Gallen zu bauen. Das Kantonalgefängnis in Glarus kann laut Communiqué aus baulichen Gründen nicht länger betrieben werden.

Bei einem Glarner Bedarf von zehn Haftplätzen müsste das neue, gemeinsame Gefängnis rund 25 Häftlingen Platz bieten. Dabei wären die Betriebskosten zu hoch, weil Sicherheits-, Gesundheits- und Sozialdienst unabhängig von der Grösse der Anstalt rund um die Uhr präsent sein müssten.

Zudem brauche es getrennte Abteilungen für Untersuchungshaft, kurze Freiheitsstrafen und ausländerrechtliche Administrativhaft. «Dies wäre in einem Gefängnis mit lediglich 25 Plätzen nicht sinnvoll realisierbar», schreibt die St. Galler Regierung.

Im Kanton St. Gallen stehen derzeit rund 140 Gefängnisplätze zur Verfügung. Mit der Erweiterung des Regionalgefängnisses Altstätten werden etwa ab Anfang 2025 im Kanton 168 Plätze vorhanden sein. Damit sei der Bedarf gedeckt, auch ohne einen Ersatz der 14 Haftplätze in Uznach.

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