Im Kanton St. Gallen übernehmen die Gemeinden während der Frühlingsferien die Kinderbetreuung.
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In St. Gallen übernehmen die Gemeinden in den Frühlingsferien die Betreuung der Kinder. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In St. Gallen übernehmen die Gemeinden während den Frühlingsferien die Kinderbetreuung.
  • Bis dahin sind die Lehrpersonen für die Betreuung verantwortlich.
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Die St. Galler Kantonsregierung fällte diesen Beschluss am Samstag und hat dies mit den Gemeinden vereinbart. Bis zu den Frühlingsferien sind die Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, die Betreuung von Schülerinnen und Schülern sicherzustellen, die von den Eltern nicht betreut werden können.

Sollte die Unterrichtssperre verlängert werden, würden die Schulen nach den Ferien den Fernunterricht intensivieren, hiess es in der Mitteilung des Kantons vom Samstag. Ziel sei, neue Inhalte zu lehren, und dies bedinge eine intensive Vorbereitung. Dafür müssten die Lehrkräfte vor allem die Frühlingsferien nutzen.

Keine Unterschriften für Initiativen oder Referenden

Der Regierungsrat beschloss am Samstag zudem einen Fristenstillstand für kantonale und kommunale Volksbegehren. Er beginnt am Sonntag und endet voraussichtlich am 31. Mai. Während die Fristen stillstehen, dürfen namentlich keine Unterschriften für Initiativen und Referenden gesammelt werden.

Ausgesetzt sind auch die Fristen für die Behandlung von Initiativen durch die Regierung und den Kantonsrat. Dasselbe gilt für die Gemeinden und allenfalls deren Parlamente.

Kein Ausfüllen von Stimmrechtsbescheinigungen

Die Gemeinden dürfen während des Fristenstillstands zudem keine Stimmrechtsbescheinigungen ausstellen. Unterschriftenlisten, die gegenwärtig bei den Gemeinden liegen, müssen gemäss der Mitteilung dort bleiben und sicher aufbewahrt werden. Weitere Listen dürfen den Gemeinden während des Fristenstillstands nicht eingereicht werden.

Bei Referenden hingegen stehen die Fristen nur still, wenn die Komitees aufgrund einer laufenden oder geplanten Unterschriftensammlung ein Interesse am Stillstand geltend machen. Sie müssen dies schriftlich bei der Staatskanzlei melden, bis zum kommenden Freitag (3. April).

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