Wegen des Coronavirus sind in diesem Jahr diverse 1.-August-Feiern der Gemeinden abgesagt worden. Auch bei privaten Feiern müssen am Nationalfeiertag die Hygieneregeln eingehalten werden. Auf dem St. Galler Klosterplatz ist das Abbrennen von Feuerwerk nach wie vor verboten.
Feuerwerk
Feuerwerk im Nachthimmel. (Archivbild) - Pixabay
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Viele Gemeinden haben ihre 1.-August-Feiern abgesagt, um grosse Menschenansammlungen und dadurch eine Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden, wie die St. Galler Staatskanzlei am Donnerstag schrieb. Doch auch private Feiern würden die Gefahr bergen, zu Infektionsherden zu werden. So zeigten die Daten aus dem Contact Tracing, dass sich rund ein Drittel aller gemeldeten Fälle im privaten Umfeld angesteckt hat.

Die Behörden appellieren an die St. Galler Bevölkerung, sich auch im privaten Kreis an die Hygieneregeln zu halten: Abstand halten und wo dies nicht möglich ist, eine Maske tragen und regelmässig die Hände waschen. Wer sich krank fühle, solle sich nicht unter die Leute mischen.

Am 1. August zieht es viele Menschen in den St. Galler Stiftsbezirk. Hier ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten, da der Stiftsbezirk ein kultur- und bauhistorisch sensibler Ort ist, wie der Kanton weiter schreibt. Feuerwerk und Knallkörper sind für die Bauten des Unesco-Weltkulturerbes eine grosse Gefahr.

Beim Umgang mit Feuer und Feuerwerkskörpern sei Vorsicht geboten. Zurzeit herrscht im Kanton eine mässige Waldbrandgefahr. Das Forstamt St. Gallen empfiehlt, Feuer nur in bebauten Feuerstellen zu entfachen. Die Feuer müssten vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Auf das Steigenlassen von Himmelskörpern sei zu verzichten.

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