Die Zahl der Personen die ihre Krankenkassenprämien im Kanton St. Gallen nicht bezahlen, hat sich in den letzten zwei Jahren verzehnfacht.
Krankenkassen
Eine Lockerung des Vertragszwangs zwischen Krankenkassen und Ärzten wird vom Parlament gefordert, um die Gesundheitskosten zu senken. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton St. Gallen führt seit 2015 eine schwarze Liste.
  • Wer in der Liste steht, zahlt seine Krankenkassenprämien nicht.
  • Die Zahl der betroffenen Personen hat sich in den letzten zwei Jahren verzehnfacht.
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Der Kanton St. Gallen führt seit 2015 eine schwarze Liste für Versicherte, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen. Die Bilanz ist ernüchternd: Die Zahl der betroffenen Personen hat sich in den letzten zwei Jahren verzehnfacht, die Kosten für die Verlustscheine nehmen weiter zu.

Bei einem Eintrag auf dieser Liste werden nur noch im Notfall Behandlungen vergütet. Beziehende von Sozialhilfe oder von Ergänzungsleistungen (EL) sowie Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr werden nicht auf der schwarzen Liste eingetragen. Werden die Ausstände beim Krankenversicherer beglichen, wird der Eintrag auf der Liste für betriebene Versicherte wieder gelöscht.

Abschaffung der schwarzen Liste abgelehnt

Im November 2018 hat der St. Galler Kantonsrat einen Vorstoss der SP-Grünen-Fraktion, der die Abschaffung der schwarzen Liste verlangte, deutlich abgelehnt. Die St. Galler Regierung hatte den Vorstoss unterstützt.

Die Zahlungsmoral habe sich nicht verbessert, schrieb die Regierung. Die Kosten für die Verlustscheine der säumigen Prämienzahler hätten trotz der Liste laufend zugenommen.

Seit Anfang 2019 erfolgt der automatische Datenaustausch mit den Krankenkassen. «Es muss davon ausgegangen werden, dass dies zu einem nochmaligen massiven Anstieg der auf der Liste geführten Personen führen wird», schrieb die Caritas St. Gallen-Appenzell in ihrem letzten Jahresbericht.

Verweigerung der Gesundheitsversorgung führt zu Zweiklassenmedizin

Die Verweigerung der Gesundheitsversorgung widerspreche den Grundsätzen der Menschenwürde und Solidarität und diskriminiere bestimmte Menschengruppen unzulässig. Es entstehe in der Schweiz eine Zweiklassenmedizin.

Die abschreckende Wirkung der Liste ist umstritten. 2017 waren im Kanton St. Gallen 994 Personen auf der schwarzen Liste erfasst, Ende 2018 waren es bereits 4162 säumige Prämienzahler.

Per 30. November 2019 stehen 9290 Personen auf der schwarzen Liste, heisst es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) St. Gallen. Damit hat sich die Zahl in zwei Jahren fast verzehnfacht.

Neben dem Kanton St. Gallen führen momentan noch sechs weitere Kantone schwarze Listen: Aargau, Luzern, Schaffhausen, Thurgau, Tessin und Zug. Die übrigen Kantone haben das Instrument nie eingeführt oder es, wie zuletzt Graubünden und Solothurn, wieder abgeschafft.

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