

St. Gallen: Mutter nimmt Zoff bei Kindsübergaben auf – Gericht!

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau stritt sich regelmässig bei der Kindsübergabe mit ihrem Ex-Partner.
- Da ihr kein Glauben geschenkt wurde, nahm sie die Übergaben heimlich mit ihrem Handy auf.
- Deswegen stand sie zusammen mit ihrer Rechtsvertreterin nun selbst vor Gericht.
In einem komplizierten Fall von Familienrecht in St. Gallen wurden eine Mutter und ihre Rechtsvertreterin freigesprochen. Die beiden Frauen waren angeklagt, weil sie private Gespräche ohne Zustimmung aufgenommen hatten.
Die Geschichte begann mit einer Trennung kurz nach der Geburt des gemeinsamen Kinds. Das unverheiratete Paar konnte sich nicht über die Betreuungsanteile einigen, was zu wiederholten Streitigkeiten führte. Eine von der Kesb St. Gallen angeordnete Mediation blieb erfolglos.
Zum Schutz und zur Beweissicherung nahm die Mutter private Gespräche mit dem Vater des Kindes auf ihrem Handy auf. Das geschah ohne sein Wissen oder seine Zustimmung, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.
Gesetzesverstoss oder Notwendigkeit?
Die Anwältin der Frau leitete einige dieser Aufnahmen an die Kesb und das Kreisgericht weiter. Ihr war jedoch bewusst, dass diese heimlich gemacht worden waren. Beide Frauen wurden wegen unbefugter Aufnahme von Gesprächen angeklagt.
Sowohl die Angeklagten als auch ihre Verteidigerin argumentierten jedoch mit dem Recht zur Beweissicherung in Notfällen (Beweisnotstand).
Die Mutter betonte vor Gericht, dass sie keine andere Möglichkeit gesehen habe, um die Probleme zu dokumentieren.
Die Anwältin des Vaters widersprach und betonte, dass ihr Mandant nie die Zustimmung für die Aufnahmen gegeben habe. Sie argumentierte, dass das Gesetz klarstellt, dass solche Aufnahmen strafbar sind. Es lege kein Rechtfertigungsgrund für einen Beweisnotstand vor.
Gerichtsurteil: Freispruch
Trotz der Kontroverse sprach das Kreisgericht St. Gallen beide Frauen frei, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet. Es erkannte den Beweisnotstand als Rechtfertigungsgrund an. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Mutter keine andere Möglichkeit für einen Nachweis hatte.
Auch hinsichtlich der Anwältin entschied das Gericht zugunsten der Angeklagten. Es urteilte, sie habe pflichtgemäss gehandelt und sei daher ebenfalls freizusprechen. Die Verfahrenskosten sowie die Honorare der Verteidigung werden vom Staat übernommen.