In einem Vorstoss hat ein St.Galler SVP-Kantonsrat Auswüchse bei der Sozialhilfe für Flüchtlinge mit dem Schutzstatus S kritisiert.
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Das Wappen des Kanton St. Gallen über den Sitzen der Ständeräte im Nationalratssaal im Bundeshaus in Bern. - Keystone
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Die Regierung weist die Vorwürfe zurück und erklärt, wie die Bedingungen aussehen.

Flüchtlinge aus der Ukraine mit dem Schutzstatus S hätten «automatisch Anspruch auf Sozialhilfe, ohne Prüfung der individuellen Bedürftigkeit», schreibt SVP-Kantonsrat Sascha Schmid in einer einfachen Anfrage von anfangs März 2023.

Zudem profitierten diese Personen von der Befreiung der Vignettenpflicht für ihre Fahrzeuge, von gratis Swisscom-Abos und von einer umfassenden Gesundheitsversorgung einschliesslich Zahnbehandlungen.

Schmid verweist auf die Empfehlung der Konferenz der Sozialdirektoren, dass Personen mit Schutzstatus S das Auto als Vermögen angerechnet werden solle. Dies müsse umgesetzt werden.

Kein automatischer Anspruch auf Sozialhilfe

Die Regierung stützte sich in ihrer kürzlich veröffentlichten Antwort auf Auskünfte der Gemeinden ab, die für die Sozialhilfe zuständig sind.

Entgegen dem Wortlaut der einfachen Anfrage bestehe «kein automatischer Anspruch auf Sozialhilfe».

Die Sozialämter überprüften bei Personen mit Schutzstatus S die Einkommens- und Vermögenssituation, um eine allfällige Bedürftigkeit festzustellen.

Medizinische Grundversorgung und Vignettenpflicht

Auch die erwähnte «umfassende Gesundheitsversorgung» gebe es so nicht. Schutzsuchende seien krankenversichert und hätten damit Zugang zur medizinischen Grundversorgung.

Gesuche für Zahnbehandlungen würden sorgfältig geprüft. Ausser bei Notfällen finanziere die Sozialhilfe Zahnbehandlungen in der Regel nicht.

Die Aussage, dass Fahrzeuge aus der Ukraine von der Vignettenpflicht befreit wurden, sei «nicht mehr korrekt». Diese Regelung habe bis am 30. November 2022 gegolten.

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) empfehle, dass Fahrzeuge von Personen mit Sozialhilfe zwölf Monate nach der Einreise in die Schweiz veräussert werden sollen, «wenn der Wert des Autos die Einfuhrkosten sowie den Vermögensfreibetrag übersteigt».

Abklärung des voraussichtlichen Verkaufserlöses

Dies bedinge eine Abklärung des voraussichtlichen Verkaufserlöses, weiter müsse überprüft werden, ob das Fahrzeug beispielsweise geleast sei.

Je nach Ergebnis könne das Sozialamt die Verwertung veranlassen.

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