

Kantonsgericht St. Gallen: Vater würgt Tochter – 4,5 Jahre Gefängnis

Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Familienstreit würgte ein Vater seine Tochter, bis sie keine Luft mehr bekam.
- Er wurde zu 4,5 Jahren Haft verurteilt und muss die Schweiz verlassen.
- Das Kantonsgericht St. Gallen lehnt seine Berufung ab.
Ein Mann, der seine Tochter würgte, bis sie keine Luft mehr bekam, wurde vom Kreisgericht St. Gallen 2021 zu 4,5 Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde er für zehn Jahre aus der Schweiz verwiesen. Seine Berufung gegen das Urteil wurde nun vom Kantonsgericht abgelehnt.
Der Vorfall ereignete sich laut dem «St. Galler Tagblatt» während eines Familienstreits im November 2019. Der Angeklagte drückte seine Tochter zu Boden und würgte sie so lange, bis ihr schwarz vor Augen wurde. Erst als seine Ehefrau eingriff und ihn wegzerrte, liess er von seiner Tochter ab.
Versuchte vorsätzliche Tötung
Im März 2021 hatte das Kreisgericht St. Gallen den Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt. Wegen der harten Strafe legte er Berufung ein und forderte einen vollständigen Freispruch.
An die genauen Ereignisse konnte sich die Tochter bei ihrer Befragung vor dem Kantonsgericht kaum noch erinnern. Sie gab an, dass sie versucht habe, den Vorfall zu vergessen und nach vorne zu schauen.

Sie konnte sich nur noch erinnern, dass es um die Erziehung ihres kleinen Bruders ging und ihr Vater sie festhielt. Als sie sich nicht befreien konnte, biss sie ihn in den Finger.
Der Angeklagte hat die kosovarische als auch die serbische Staatsbürgerschaft. Er lebt mittlerweile von seiner Ehefrau getrennt und wies die Vorwürfe gegen ihn laut «Tagblatt» weit von sich. Er behauptete, stets alles für seine Familie getan zu haben. Er konnte nicht erklären, warum sowohl seine Tochter als auch seine Frau den Vorfall bestätigten.
Berufung vom Gericht zurückgewiesen
Sein Verteidiger forderte einen Freispruch und argumentierte, dass es keine eindeutigen Beweise für die Tat gebe. Das medizinische Gutachten sei kein ausreichender Nachweis für Würgemale.
Das Kantonsgericht St. Gallen gab seinen Entscheid schriftlich bekannt. Es wies die Berufung ab und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz. Die Kosten des Berufungsverfahrens betragen rund 13'400 Franken und müssen vom Beschuldigten getragen werden.