

Stadt St. Gallen
Kanton St.Gallen: Vignettenwechsel nicht vergessen
Die Kantonspolizei St.Gallen erinnert daran, dass ab 1. Februas alle Fahrzeuge, welche eine Autobahn befahren, mit der Autobahnvignette versehen sein müssen.

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Die Kantonspolizei St.Gallen wird bei Routinekontrollen auf der Autobahn unter anderem auch die Gültigkeit der Vignette überprüfen. Fahrzeugführer, die ohne gültige Vignette auf einer Autobahn angehalten werden, müssen mit einer Ordnungsbusse von 200 Franken rechnen.
Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt anzubringen:
- Bei Motorwagen auf der Innenseite der Frontscheibe (am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel).
- Bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Ort.
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