Die Kantonspolizei St.Gallen hat zwischen Freitag und Samstag sieben Personen wegen Fahrunfähigkeit oder Fahren unter Alkoholeinfluss zur Anzeige gebracht.
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In der Zeit zwischen Freitagnachmittag und Samstagmorgen (23.04.2022) hat die Kantonspolizei St.Gallen sieben Personen wegen Fahrunfähigkeit oder Fahren unter Alkoholeinfluss zur Anzeige gebracht. Vier Personen wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.

Samstag, 2.39 Uhr, Buchs, 25-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt.

Samstag, 2.30 Uhr, Widnau, 24-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 0.6 mg/l, Führerausweis abgenommen.

Freitag, 23.30 Uhr, St.Gallen, 58-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt.

Freitag, 23.30 Uhr, Flums, 44-jähriger Autofahrer, durch Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen als fahrunfähig eingestuft, auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen Blut- und Urinprobe sowie Führerausweis abgenommen.

Freitag, 21.45 Uhr, St. Gallenkappel, 50-jährige Autofahrerin, zur Kontrolle angehalten und durch die Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen als fahrunfähig eingestuft, auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen Blut- und Urinprobe sowie Führerausweis abgenommen.

Freitag, 23.30 Uhr, Grabs, 77-jähriger Autofahrer, durch Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen als fahrunfähig eingestuft, auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen Blut- und Urinprobe sowie Führerausweis abgenommen.

Freitag, 15 Uhr, Berneck, 39-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, weiterfahrt untersagt, zudem mit zu hoher Geschwindigkeit von 76 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen.

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