Wie der Kanton St. Gallen berichtet, hebt das Amt für Wasser und Energie das Wasserentnahmeverbot aus kleineren Oberflächengewässern ab 10. August 2023 auf.
Haus Geranien Altstadt historisch St. Gallen
Ein Blick in das historische Zentrum St. Gallens. - Pixabay
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Dank der Niederschläge in den vergangenen Tagen führen die Gewässer wieder mehr Wasser. Die Abflussmengen und Wassertemperaturen liegen im saisonal üblichen Bereich.

Das Amt für Wasser und Energie hebt deshalb das Wasserentnahmeverbot aus kleineren Oberflächengewässern ab Donnerstag, 10. August 2023, auf.

Wegen der grossen Trockenheit in den letzten Monaten führten vor allem kleine Bäche und Flüsse im Kanton St. Gallen fast kein Wasser.

Zum Schutz der Gewässer und ihrer Lebewesen hat das Amt für Wasser und Energie am 14. Juli 2023 mit einer Allgemeinverfügung den Wasserbezug für den Gemeingebrauch aus kleinen Seen, Weihern, kleinen Flüssen und Bächen eingeschränkt.

Es dürfen maximal 50 Liter je Minute für den Eigengebrauch entnommen werden

Die Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot wird per Donnerstag, 10. August 2023, aufgehoben.

Somit dürfen für den Eigengebrauch wieder höchstens 50 Liter je Minute entnommen werden, sofern das Gewässer dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Dank der ergiebigen Niederschläge Ende Juli und Anfang August liegen die Pegelstände der Seen innerhalb der saisonalen Norm. Die Abflüsse befinden sich mittlerweile über dem Mittel.

Die Grundwasserstände sind gestiegen, liegen aber noch nicht überall im üblichen Bereich, da das Grundwasser verzögert und träge auf Niederschläge reagiert.

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