

Heimatschutz wehrt sich gegen Schwächung der Denkmalpflege

Im vier Jahre alten St. Galler Planungs- und Baugesetz (PBG) ist festgelegt, wie mit Schutzobjekten in Gemeinden umgegangen wird, wenn sie verändert oder abgerissen werden sollen. Danach braucht es dafür die Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege.
Im Oktober hat die St. Galler Regierung zu diesem Punkt eine Gesetzesänderung vorgeschlagen. Die bisher verlangte Einwilligung durch die Denkmalpflege sei von verschiedenen Gemeinden sowie von den Wirtschaftsverbänden nicht akzeptiert worden, so die Regierung. Deshalb habe sie nun zusammen mit den Gemeinden einen Kompromiss ausgearbeitet.
Nach dem nun vorliegenden Vorschlag würde die Denkmalpflege an Kompetenzen verlieren. Die Gemeinden müssten ihr die Projekte für kommunal geschützte Gebäude nicht mehr für eine Einwilligung vorlegen. Die Stelle hätte nur noch ein Klagerecht. Das würde bedeuten, dass die Denkmalpflege eine Abbruchbewilligung einer Gemeinde vor Gericht anfechten müsste, wenn sie damit nicht einverstanden wäre.
Damit drohe der kantonalen Denkmalpflege «der Kahlschlag», kritisierte der Heimatschutz St. Gallen/Appenzell Innerrhoden am Dienstag. Zusammen mit anderen Verbänden werde man sich «mit Nachdruck» gegen diesen Kompetenzabbau wehren. Der Kantonsrat hat das Geschäft noch nicht behandelt. Traktandiert ist es für die kommende Februarsession.
An der Medienkonferenz vom Dienstagvormittag waren neben dem Heimatschutz auch Vertreterinnen und Vertreter des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), des Schweizer Werkbundes, von Pro Natura, WWF und der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz dabei.