Wie die Gemeinde Wittenbach SG informiert, können die Eltern ihre Kinder für eine Betreuung durch Tageseltern anmelden.
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Während Mama oder Papa auf der einen Seite des Zimmers arbeitet, beschäftigt sich das Kind in der Spielecke. (Symbolbild) - AFP/Archiv
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Wenn man Interesse hat, dass sein Kind durch Tageseltern betreut wird, füllt man dazu den nötigen Antrag so gut wie möglich aus und sendet diesen an den Pflegekinderdienst der Gemeinde Wittenbach.

Den Antrag und Formulare findet man auf der Webseite der Gemeinde Wittenbach. Die Gemeinde wird die Eltern kontaktieren, sobald sie eine mögliche Pflegefamilie für das Kind gefunden hat.

Die Eltern treten in Kontakt mit der Tagesfamilie

Die Eltern erhalten die Telefonnummer der Tagesfamilie, um einen Termin für ein erstes Treffen zu vereinbaren.

Nach dem Treffen gibt man bitte Rückmeldung an den Pflegekinderdienst, ob ein Interesse an einem Pflegeverhältnis mit der Familie besteht.

Nach einer Angewöhnungszeit von ungefähr ein bis zwei Monaten wird das Pflegeverhältnis vertraglich fixiert. Die Pflegeplätze für Tagespflege müssen von der Gemeinde bewilligt werden.

Die Finanzierung der Betreuung

Die Entschädigung der Pflegefamilie richtet sich nach den Pflegegeldrichtlinien der Gemeinde Wittenbach unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Abmachungen innerhalb des Pflegeverhältnisses.

Beim Vertragsgespräch mit beiden Parteien werden die Kosten für die Tagesbetreuung festgelegt.

Für die Vermittlung von Pflegeplätzen wird durch die vermittelnde Stelle eine Gebühr von 150 Franken erhoben und bei Vertragsabschluss den Eltern in Rechnung gestellt.

Wichtige Hinweise an die Eltern

Eine frühe Anmeldung des Kindes beim Kinderpflegedienst lohnt sich. Es ist wichtig, dem Kind eine Angewöhnungsphase in der Tagesfamilie zu ermöglichen.

Hierfür empfiehlt man eine Zeitdauer von mindestens einem Monat.

Die Suche nach einer geeigneten Tagesmutter ist ebenfalls aufwändig. Aus Erfahrung werden dafür zwei bis vier Wochen benötigt.

Deshalb wird eine Anmeldung mindestens zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Pflegeverhältnisses empfohlen.

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