

ERG wird nur noch durch Schulen erteilt - Kirchen enttäuscht

Es ist eine St. Galler Speziallösung, die mit dem Lehrplan 21 eingeführt wurde: Seit drei Jahren müssen sich die Schülerinnen und Schüler beim Fach Ethik, Religion und Gemeinschaft (ERG) zwischen dem Angebot der Schule und demjenigen der Kirche entscheiden. Beide Varianten sind in den Stundenplan integriert und gehören zum normalen Unterricht. In einem parteiübergreifend eingereichten Vorstoss wurde vor einem halben Jahr eine grundlegende Änderung verlangt.
Nun liegt die Antwort vor: «Die Regierung hat am 17. November 2020 den Beschluss des Bildungsrates vom 11. November 2020 genehmigt, die Rahmenbedingungen zum Lehrplan Volksschule dahingehend anzupassen, dass ab dem Schuljahr 2021/22 der Volksschulunterricht abgesehen vom freiwilligen Religionsunterricht ausschliesslich in der Zuständigkeit der weltlichen Schulträger liegt. Das Anliegen der Motionärin und der Motionäre ist damit erfüllt, womit sich ein Gesetzgebungsverfahren erübrigt», heisst es im knappen Antrag der Regierung an das Parlament.
«Die Kirchen bedauern diesen Entscheid», heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung des Bistums, des katholischen Konfessionsteils und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen vom Freitag.
Man hätte es begrüsst, wenn die St. Galler Schülerinnen und Schüler weiterhin die Wahl zwischen ERG Schule und ERG Kirchen gehabt hätten. Bedauerlich sei auch, dass die grossen Investitionen der Kirchen für den Lehrplan und die Weiterbildung der Lehrpersonen umsonst waren.
Begrüsst wird die Tatsache, dass jahrelange Diskussionen und Unsicherheiten ein Ende fänden und das ERG als eigenständiges Fach erhalten bleibe, sowohl auf der Unter-, der Mittel- als auch der Oberstufe, schreiben die Kirchen.