Nach Abschluss einiger bedeutender Projekte haben Stadtrat und Unternehmensleitung ESG entschieden, einen Teil der Reserven abzubauen.
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Die Dienstleistungen von Entsorgung St.Gallen (ESG) werden über Gebühren finanziert. Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen wird bei den gebührenpflichtigen Haushalten und Betrieben eine Grundgebühr pro Stromzähler erhoben, dazu kommen verursachergerechte Gebühren, wie zum Beispiel für Gebührensäcke und Containerleerungen.

Im Hinblick auf den Ausbau des Angebots von Unterflur-Behältern (UFB), Unterflur-Presscontainern (UFPC) sowie für die Einführung der Grüngutabfuhr hat ESG in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich Reserven gebildet. Ein Grossteil der Angebote konnte inzwischen realisiert werden: 379 von 400 geplanten UFB sind heute auf dem Stadtgebiet in Betrieb, dazu kommen fünf UFPC in der Innenstadt.

Ausserdem herrscht inzwischen Klarheit bei der Teilliberalisierung des Siedlungsabfalls aufgrund der Bestimmungen in der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). In Zukunft sind noch grössere Investitionen für die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte vorgesehen.

Die Rechnungsprüfung hat jedoch gezeigt, dass die zweckgebundenen Reserven die gesetzlich zulässige Höhe übersteigen. Zu viel geäufnete Reserven müssen reduziert werden, eine entsprechende Meldung ist auch vom Preisüberwacher eingegangen. Durch die unternehmerische Ausrichtung von ESG sind die tieferen Gebühren auch für die Zukunft gewährleistet.

Das Geld geht zurück an die Kunden

Der Stadtrat und die Unternehmensleitung ESG haben entschieden, dass das Geld an die Kunden zurückfliessen soll. Bis 2022 werden die Reserven um rund 5 Millionen Franken gesenkt. So verzichtet die Stadt im Jahr 2020 auf die Erhebung der Grundgebühr pro Stromzähler.

Zusätzlich wird die Grundgebühr für Siedlungsabfälle ab 2021 um CHF 20.80 auf CHF 25.– gesenkt. Die Preise für die Gebührensäcke kann ESG nicht im Alleingang senken. Diese sind abgestimmt auf die Preise für Gebührensäcke der umliegenden Gemeinden aus der «A-Region».

Es ist jedoch geplant, im Verlauf des Jahres 2021 allen gebührenpflichtigen Haushalten und Betrieben in der Stadt einen Gutschein im Wert von CHF 40.– für den Kauf offizieller Gebührensäcke der Stadt St.Gallen zu überreichen.

Verzicht auf Schmutzwassergebühr

Grosse Investitionen stehen in näherer Zukunft noch bei den Abwasserreinigungsanlagen der Stadt an. Einerseits ist der Ausbau der ARA Au geplant, andererseits sollen die zusätzlichen Reinigungsstufen für die Elimination von Mikroverunreinigungen (EMV) auf beiden ARA realisiert werden.

Für diese Vorhaben wurden in den vergangenen Jahren entsprechende Reserven gebildet, gespeist aus Einnahmen der Schmutzwasser- und Entwässerungsgebühr sowie aus den Anschlussbeiträgen. Nachdem der Bund inzwischen zugesagt hat, die Investitionen für die gesetzlich vorgeschriebene EMV mit 75 Prozent zu subventionieren, ist die Spezialfinanzierung nicht mehr in dieser Höhe notwendig.

Rund 10 Millionen Franken sollen zurück an die St.Galler Betriebe und Haushalte fliessen. Als Massnahme verzichtet die Stadt St.Gallen für die Zeit vom 1. Juli 2020 – 30. Juni 2021 auf die Schmutzwassergebühr, welche einmal im Jahr nach der Menge des bezogenen Frischwassers abgerechnet wird. Der Gebührentarif zum Abwasserreglement wurde entsprechend angepasst.

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