Es wird kein Strafverfahren gegen den St. Galler Regierungsrat Stefan Kölliker (SVP) wegen der Maskenpflicht an der Oberstufe geben. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrats sieht keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten.
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Um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen, werden seit geraumer Zeit Masken getragen. Was passiert, wenn sich Personen absichtlich selbst (und andere) infizieren (Symbolbild)? - sda
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Dies teilte die St. Galler Staatskanzlei am Freitag in einem Communiqué mit.

Der Bildungschef hatte ab dem 2. November 2020 bis auf Weiteres eine Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 1. Oberstufe eingeführt. Daraufhin haben eine Lehrperson und mehrere Eltern Strafanzeige gegen Stefan Kölliker eingereicht.

Sie sind der Meinung, die Maskenpflicht verstosse gegen die Menschenrechte, die UNO-Kinderrechtskonvention und die Genfer Konvention. Zudem würden Verfahrensrechte verletzt. Strafrechtlich erfülle der Zwang der Gesichtsverhüllung unter anderem den Tatbestand der Nötigung.

Da sich die Strafanzeige gegen ein Regierungsmitglied - also eine Magistratsperson - richtet, kann das zuständige Untersuchungsamt erst dann ein Strafverfahren eröffnen, wenn der Kantonsrat die Ermächtigung dafür erteilt, wie der Kanton weiter schreibt.

Die Rechtspflegekommission befasste sich mit den Strafanzeigen. Sie habe festgestellt, dass die Regierung in der Antwort auf die Einfache Anfrage «Schutzmaskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler» von Christopfer Chandiramani (SVP) ausführlich zu den in den Strafanzeigen aufgeworfenen Fragen und Vorwürfen, den Rechtsgrundlagen und den genannten Straftatbeständen Stellung genommen habe.

Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe beruht einerseits auf den Vorgaben des Bundesrates zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, andererseits auf den Empfehlungen des Kantonsarztamtes.

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