Ein St. Galler Rechtsanwalt der Stach Rechtsanwälte AG hat eine krass überhöhte Honorarforderung gestellt und wurde nun vom Bundesgericht gebüsst.
Schweizerisches Bundesgericht Sexarbeit
Das schweizerische Bundesgericht in Lausanne muss immer öfter das gesprochene Strafmasse verkürzen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein St.Galler Rechtsanwalt hat eine krass überhöhte Honorarforderung gestellt.
  • Nun wurde er vom Bundesgericht mit 10'000 Franken gebüsst.
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Ein St. Galler Rechtsanwalt der Stach Rechtsanwälte AG hat im Zusammenhang mit einem Erbstreit eine krass überhöhte Honorarforderung von 420'000 Franken gestellt. Dafür wird er mit 10'000 Franken gebüsst. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Es wies Ende November 2019 eine Beschwerde des Anwalts ab. Zum gleichen Ergebnis war zuvor schon das St. Galler Verwaltungsgericht gekommen.

Das «St. Galler Tagblatt» machte den Fall am Montag publik. Der Anwalt Patrick Stach hatte als Vertreter einer Erbin in einem Erbstreit ein Erfolgshonorar von 20 Prozent des Erbschaftsbetrags vereinbart. Dieser betrug 1,9 Millionen Franken.

Zudem hatte der HSG-Universitätsrat ein Minimum von 100'000 Franken festgelegt. Eine solche Abmachung sei gemäss Gesetz unzulässig, stellte das Bundesgericht fest.

Honorarforderung von Stach Rechtsanwälte AG überhöht

Zudem sei die Honorarforderung der Stach Rechtsanwälte AG krass überhöht. Der Jurist forderte zwischen November 2015 und Mai 2017 420'000 Franken für Leistungen. Dies sei viermal so hoch wie gemäss den Gebürenanordnungen maximal geschuldeten Parteienentschädigung. Das stellte das Bundesgericht in seinem Entscheid fest.

Der verrechnete Stundenansatz von 910 Franken sei zwei- bis dreimal so hoch wie der in St. Gallen übliche Ansatz von 300 bis 400 Franken. Angemessen gewesen wäre laut Gericht eine Parteientschädigung von maximal 100'000 Franken.

Die Klientin, die jahrelang von Sozialhilfe gelebt hatte, zeigte den Anwalt 2017 wegen der überhöhten Honorarforderung bei der Anwaltskammer an. Diese eröffnete ein Disziplinarverfahren gegen Patrick Stach und büsste ihn mit 10'000 Franken. Der Anwalt focht den Entscheid erfolglos durch alle Instanzen an.

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