

Abstimmung über zusätzliche Fördermittel im Juni 2021

Das Förderprogramm Energie 2021 bis 2025 wird ab dem 1. Januar 2021 vollzogen. Dies hat die St. Galler Regierung entschieden. Im Juni 2021 stimmt das Volk über einen Nachtragskredit von 17,2 Millionen Franken ab.
Mit den Massnahmen im neuen Energiekonzept sollen im Kanton St. Gallen die CO2-Emissionen bis 2030 um die Hälfte verringert und die Energieeffizienz erhöht werden. Grundlage dafür ist unter anderem das vom Kantonsrat im Juni 2019 anerkannte Klimaabkommen von Paris.
Nach wie vor machen Heizöl, Erdgas und fossile Treibstoffe rund zwei Drittel der im Kanton verbrauchten Energie aus. Dies bedeute, dass vor allem bei den Gebäuden «eine deutliche Intensivierung der Aktivitäten» erreicht werden müsse, heisst es in der Botschaft zum Energiegesetz.
Die Massnahmen bauten auf Freiwilligkeit, Solidarität und Kooperation, stellte die Regierung fest. Dieser Ansatz sei möglich, weil in der Bevölkerung die Bereitschaft für eine aktive Energie- und Klimapolitik vorhanden sei.
Vorgesehen sind unter anderem finanzielle Beiträge, um die Modernisierung von Gebäuden voranzutreiben. Ausserdem sollen Hausbesitzer Beiträge erhalten, wenn sie ihre Öl- oder Gasheizung durch ein erneuerbares Heizsystem ersetzen.
Beantragt wurde deshalb, die Mittel für das Förderprogramm neben dem bereits bewilligten Sonderkredit in der Höhe von 25 Millionen Franken mit einem Nachtragskredit um 17,2 Millionen Franken aufzustocken.
Der St. Galler Kantonsrat bewilligte in der Novembersession den Nachtragskredit. Nun braucht es noch die Zustimmung der Stimmbevölkerung. Die Abstimmung findet im Juni 2021 statt. Der Nachtragskredit werde durch Globalbeiträge des Bundes im Umfang von rund 25 Millionen Franken ergänzt, heisst es im Communiqué.