Wie die Gemeinde Stocken-Höfen berichtet, wird die Bevölkerung gebeten, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss bis zum 5. Januar 2022 zurückzuschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Die Strassenanstösser der Gemeinde Stocken-Höfen werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an Strassen und Wegen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.

Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen müssen Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben.

Es gilt die gesetzlichen Vorschriften zu beachten

Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 Meter Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2.50 Meter freigehalten werden.

Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedigungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen.

Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedigungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 Metern einen Strassenabstand von 0.5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten.

Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende Pflanzen.

Das Zurückschneiden ist für den Winterdienst nötig

Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 5. Januar 2022 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.

Die Infrastrukturkommission bittet die Bevölkerung, die Frist unter anderem auch zugunsten eines reibungslosen Winterdienst-Einsatzes, herabhängende Äste aufgrund von Schneelast einzuhalten.

An unübersichtlichen StrassensteIlen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen.

An der Kantonsstrassen sind die Grundeigentümer verantwortlich

Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen.

Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die vorsorgliche Waldpflege entlang der Kantonsstrassen dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im Übrigen sind auch entlang der Kantonsstrassen die Grundeigentümer verantwortlich.

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