

Krattiger Steuerverwaltung gibt Neuigkeiten bekannt

Der Abzug der Kosten für Kinderdrittbetreuung je Kind beträgt neu bis 12'000 Franken.
Der Maximalbetrag 2021 an die Säule 3a beträgt neu 6883 Franken für steuerpflichtige Personen mit Beiträgen an die 2. Säule. Für steuerpflichtige Personen ohne 2. Säule beträgt er maximal 20 Prozent des jährlichen Erwerbseinkommens, höchstens 34'416 Franken.
Die neue kantonale Steueranlage für natürliche Personen beträgt neu 3,025 (vorher 3,06).
Die Coronavirus-Krise und die beschlossenen Massnahmen des Bundes und der Kantonsregierungen haben weitreichende Auswirkungen auf Alltag und Berufsleben. Die besondere Situation ist auch im 2021 ähnlich geblieben. Die Praxis, welche bereits für das Steuerjahr 2020 galt, bleibt somit für das Steuerjahr 2021 unverändert.
Vermögen in Kryptowährung unterliegt der Vermögenssteuer und ist zu deklarieren in der Steuererklärung im Wertschriftenverzeichnis? Massgeblich ist der Wert per 31. Dezember 2021
Das Ausfüllen der Steuererklärung ist nur noch über das kantonale Portal BE-Login möglich. Sollte noch kein BE-Login-Konto vorhanden sein, sollte man sich auf dem Brief zur Steuererklärung auf der Homepage von TAXME registrieren.