Die Überprüfung der Tempo-30-Zone im Quartier Hubelmatt – Fegetz – Blumenstein zeigt, dass die Ziele der Geschwindigkeitsreduktion mehrheitlich erreicht werden.
Tempo 30
Eine Tempo-30-Zone. (Symbolbild) - Nau.ch
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Die vom Gemeinderat im Dezember 2013 beschlossene Einführung der Tempo-30-Zone im Quartier Hubelmatt – Fegetz – Blumenstein hatte unter anderem eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, eine Verbesserung der Wohnqualität, die Vermeidung von Fluchtverkehr und ein einheitliches Verkehrsregime zum Ziel. Ende 2017 wurde dieses Tempo-30 Regime in Betrieb genommen.

Die Verordnung über die Tempo-30-Zonen verlangt, dass die realisierten Massnahmen spätestens nach einem Jahr auf ihre Wirkung zu überprüfen sind. Aus diesem Grund wurden im letzten Jahr eine Anwohnerumfrage und verschiedene Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

Die Anwohnerbefragungen ergaben bei allen Themenbereichen (Temporeduktion, Lärm, Wohnqualität, Verkehrssicherheit) überwiegend positive Rückmeldungen. Geschwindigkeitsmessungen wurden vom 22. bis 28. Oktober 2019 durchgeführt. Massgebend für die Beurteilung sind die sogenannten V85-Werte, d.h. die maximale Geschwindigkeit, welche 85 Prozent der erfassten Fahrzeuge einhalten.

Liegt dieser Wert über einer Geschwindigkeit von 38 km/h sind zusätzliche Massnahmen zu treffen. Die Ziele, die mit der Einführung der Tempo-30-Zone erreicht werden sollten, konnten weitgehend erreicht werden. Die gefahrenen Geschwindigkeiten wurden signifikant reduziert.

Auf einem Strassenabschnitt sind die gemessenen Geschwindigkeiten für eine Tempo-30-Zone noch zu hoch. Dies betrifft den südlichen Abschnitt der St. Niklausstrasse (V85 = 41 km/h). Hier soll mit lokal umzusetzenden Massnahmen das Geschwindigkeitsniveau reduziert werden.

Auch der Knoten St. Niklausstrasse – Herrenweg weist Defizite auf und soll deshalb neu gestaltet werden. Diese Massnahmen werden voraussichtlich im Herbst 2020 öffentlich aufgelegt. Der Abschnitt Verenaweg – St. Niklausstrasse im Herrenweg ist mit V85 = 38 km/h noch knapp genügend. Hier wird vorläufig auf zusätzliche Massnahmen verzichtet.

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