

Solothurner Regierungsrat will ÖV-Gesetz der Zeit anpassen

Auch soll der Kanton die Möglichkeit erhalten, Angebote zur Bewältigung des Ausflugsverkehrs zu bestellen. Dies sieht der Entwurf für eine Revision des ÖVG vor, den der Regierungsrat am Dienstag dem Kantonsrat zur Beratung zustellte.
Die Einwohnergemeinden sollen sich weiterhin mit 37 Prozent an den Kosten der öV-Bestellungen des Kantons beteiligen. Bei den Bestellungen des Kantons ist unter anderem auch das öV-Nachtangebot enthalten. Der Regierungsrat schlägt vor, dass der Kanton neu eine halbe Million Franken pro Jahr zu Gunsten der Gemeinden übernimmt.
Das revidierte Gesetz soll gemäss Regierungsrat mit Beginn des Jahres 2023 in Kraft treten. Zunächst wird der Kantonsrat die Revision beraten.
Das Ziel sei, dass der Kanton über ein modernes Gesetz verfüge, das auf den bundesrechtlichen Rahmen und auf die Bestimmungen der Nachbarkantone abgestimmt sei, hält der Regierungsrat fest.