

Solothurner Bars und Clubs müssen Besuchende kontrollieren

Die Betreibenden von Clubs und Bars sind neu verpflichtet, die Kontaktdaten der Besucher vor Einlass in das jeweilige Lokal zu erheben und die betreffenden Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Das verfügte der kantonsärztliche Dienst, wie die Staatskanzlei Solothurn am Donnerstagabend mitteilte.
Die Besuchenden müssen sich künftig mit ihrer Identitätskarte, ihrem Fahrausweis oder mit einem anderweitigen amtlichen Ausweis identifizieren. Sie haben auch ihre Handynummer anzugeben. Die Mitarbeitenden der Clubs und Bars oder das Security-Personal müssen die Handynummer mit einem Kontrollanruf überprüfen.
Bisher mussten Präsenzlisten nur geführt werden, wenn die Sicherheitsabstände in den Lokalitäten nicht eingehalten werden konnten. Eine Überprüfung der Korrektheit der Kontaktangaben war zwar erwünscht, jedoch nicht vorgeschrieben.
Das Contact-Tracing-Team habe bisher gute Erfahrungen mit diesem Vorgehen gemacht und sei bei den Clubs und Bars sowie den Besuchenden auf viel Kooperationsbereitschaft gestossen, heisst es in der Medienmitteilung. Die steigenden Infektionsraten sowie die Erfahrung aus anderen Kantonen erforderten aber zusätzliche Vorsichtsmassnahmen.
Eine gleiche Kontrollpflicht besteht bereits in den Kantonen Aargau und Zürich. Im Aargau gilt die Regelung ab Freitagabend, 18.00 Uhr.