

Solothurn: Kein Staatsbeitrag mehr an Pensionskasse für Geistliche

Der Solothurner Regierungsrat will einen über 100 Jahre alten Zopf abschneiden.
Ab 2027 soll der Kanton keine Staatsbeiträge mehr an Pensionskassen für Geistliche zahlen.
Die finanzielle Unterstützung der Kirchen in Form von Staatsbeiträgen an die Pensionskassen der Geistlichen erscheine heute angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung «nicht mehr zeitgemäss», schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Kantonsrat.
Der Kanton leistet jährlich zwei verschiedene Arten von Beiträgen an die Pensionskassen der römisch-katholischen, christkatholischen und evangelisch-reformierten Geistlichen.
1909 bis 1946 erlassene Gesetze waren die Grundlage
Es handelt sich um einen sogenannten Sockelbeitrag von 8000 Franken und um einen prozentualen Beitrag (vier Prozent der versicherten Besoldung).
Grundlage für die Ausrichtung dieser Staatsbeiträge sind drei in der Zeit von 1909 bis 1946 erlassene Gesetze.
Im laufenden Jahr zahlt der Kanton Solothurn 435'000 Franken in die Pensionskassen für Geistliche, wie aus der Botschaft hervorgeht.