

Regierungsrat unterstützt Bundesrat bei Corona-Lockerungen

Unabhängig von den Öffnungsschritten solle die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr vorübergehend aufrechterhalten werden, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Auch in Gesundheitseinrichtungen brauche es zum Schutz von besonders gefährdeten Personen weiterhin Massnahmen.
Der Regierungsrat begrüsst zudem die vorgeschlagene Abschaffung der Massnahmen bei der Einreise sowie die Beschränkung des repetitiven Testens auf Gesundheitseinrichtungen und auf Betriebe, die der Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen dienen.
Im vom Bundesrat vorgeschlagenen Vorgehen ist die Aufhebung der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien durch den Kanton vorgesehen. Der Regierungsrat beschloss bereits, die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom Oktober 2020 auf den kommenden 17. Februar aufzuheben.
Diese Verordnung geht derzeit in einem Punkt über die bundesrechtlichen Vorgaben hinaus. So wird im Kanton Solothurn künftig die Maskenpflicht in Aussenbereichen von Grossveranstaltungen entfallen; ebenso die bewilligungspflichtigen Fach- und Publikumsmessen mit mehr als 1000 Personen .