Ein Jugendlicher aus dem Kanton Solothurn soll sich an zwei Kindern vergangen haben. Vor dem Bundesgericht musste er nun einen Rückschlag hinnehmen.
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Mit Konzepten soll das Risiko minimiert werden, dass Kinder und junge Erwachsene Opfer von Übergriffen würden (Symbolbild) - Patrick Pleul/dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Solothurner Jugendlicher muss sich wegen sexueller Handlungen an Kindern verantworten.
  • Vor dem Bundesgericht versuchte er erfolglos, ein Gutachten anzuzweifeln.
  • Jetzt kann das Solothurner Jugendgericht sich dem Fall annehmen und soll dazu urteilen.
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Gegen einen Jugendlichen werden schwere Vorwürfe erhoben: Der junge Mann aus dem Kanton Solothurn soll sich an jeweils einem Jungen und einem Mädchen sexuell vergangen haben. Um zu überprüfen, ob den Aussagen der Opfer Glauben zu schenken sei, beorderte die Jugendanwaltschaft Solothurn ein entsprechendes Gutachten.

Jugendlicher wollte Gutachten anfechten

Infolgedessen versuchte der Beschuldigte den Gutachtern 14 Ergänzungsfragen zu, unter anderem, deren fachlicher Ausbildung zu unterbreiten. Diesen Vorstoss lehnte die Jugendanwaltschaft jedoch ab. Das Obergericht stimmte diesem Vorgehen im letzten November zu, nachdem der Jugendliche dort Beschwerde wegen Rechtsverweigerung eingereicht hatte.

Eine Instanz höher, beim Bundesgericht, ist man ebenfalls von den Klagen des Beschuldigten unbeeindruckt. In einem veröffentlichten Urteil heisst es: «Dem Beschwerdeführer wurden die Namen der beiden Gutachter mitgeteilt und auch die Modalitäten des Gutachtenauftrags zur Kenntnis gebracht.»

Bundesgericht: Beschuldigter konnte Fragen stellen

Insbesondere gehe aus dem Glaubhaftigkeitsgutachten hervor, dass der Beschwerdeführer Fragen an die Gutachter stellen konnte. Diese seien auch beantwortet worden. Darüber hinaus habe der Jugendliche ebenso die Gelegenheit bekommen, zu dem fertigen Gutachten Stellung zu beziehen.

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Sexueller Missbrauch kann Kinder das Leben lang traumatisieren. (Symbolbild) - pexels

Dennoch beharrt der junge Mann auf seinem Standpunkt, seine 14 Ergänzungsfragen hätten «die Richtigkeit des Gutachtens in Zweifel ziehen» können. Ihm sei das Recht auf wirksame Verteidigung verweigert worden. Dies, weil die Jugendanwaltschaft seine Beweisanträge abwies und das Obergericht auf seine Beschwerde nicht einging.

Dieser Argumentation stimmt das Bundesgericht nicht zu. Einen drohenden Beweisverlust habe der junge Mann vor dem Obergericht nicht geltend gemacht. Man könne nicht davon ausgehen, dass das Gutachten zu einem späteren Zeitpunkt an Glaubwürdigkeit verliert aufgrund einer späteren Ergänzung.

Jugendgericht muss nun urteilen

Mittlerweile wurde der Fall an das Solothurner Jugendgericht überwiesen. Dieses soll nun in einer Hauptverhandlung über die Vorwürfe gegen den jungen Mann entscheiden.

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