

Freibad Solothurn – Beschränkung der Besucherzahl wird aufgehoben

Der Bundesrat hat am 19. Juni 2020 die «Covid-19-Verordnung 3» in Kraft gesetzt. Unter anderem wurde dabei die 10-Quadratmeter-Regelung (10 m2 pro Person) aufgehoben.
Ab dem 4. Juli 2020 setzt das Stadtbauamt Solothurn die gelockerte Verordnung im Freibad um, wodurch die Besucherzahl rechtzeitig auf die Sommerferien hin nicht mehr begrenzt werden muss. Die Abgrenzungsgitter vor dem Eingang des Freibades wurden bereits entfernt.
Die Inhaberinnen und Inhaber von Saisonabonnementen können damit wieder direkt zum Eingang gehen und müssen nicht mehr in der Warteschlage anstehen. Es herrscht also beinahe wieder der Normalzustand.
Jeder Badegast ist aufgefordert, die Distanzregel von mindestens 1.5 Meter im gesamten Freibad sowie die Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) in Eigenverantwortung einzuhalten. Das Stadtbauamt Solothurn kann jederzeit wieder eine maximale Anzahl Badegäste definieren, falls die Vorgaben nicht eingehalten werden oder sich die übergeordneten Vorgaben ändern.
Vermietung von Saisonkabinen
Als Folge der Aufhebung der Begrenzung bei der Besucherzahl hat sich das Stadtbauamt entschieden, die Saisonkabinen ab dem 4. Juli 2020 an die letztjährigen Mieter wieder abzugeben. Wer bereits im Besitz eines Saisonabonnements ist, bezahlt für die Kabine 80 Franken.
Es wird darum gebeten, die Saisonkabine bei wenig Besucherandrang zu mieten. Kommt es zu erneuten Einschränkungen oder zu einer Schliessung des Freibades, erfolgt keine Kostenrückerstattung für das Saisonabonnement und die Saisonkabinenmiete. Wer dieses Jahr auf die Kabinenmiete verzichtet, dem wird die Kabine für die nächste Saison reserviert.