

Bellach fordert zum Zurückschneiden von Pflanzen auf

Wie die Gemeinde Bellach berichtet, darf nach § 23 der kantonalen Verordnung über den Schutz des Strassenverkehrs und § 8 des Baureglementes der Einwohnergemeinde Bellach die Sicherheit des Verkehrs; insbesondere die Sicht, die Verkehrssignale, die Beleuchtungsanlagen sowie Strassentafeln, nicht durch Bäume, Sträucher und Hecken und deren Äste beeinträchtigt werden.
Die Grundeigentümer werden hiermit aufgefordert, alle Bäume, Sträucher und Hecken, deren Äste auf öffentlichen Grund hinausragen, zurückzuschneiden. Das Zurückschneiden hat längs der Strassen auf eine Höhe von 4.20 Metern, längs der Trottoirs auf eine Höhe von drei Metern und bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
Frist bis zum 6. November 2021
Bei Ein- und Ausfahrten, Einmündungen und Kurven müssen sichtbehindernde Bäume, Sträucher, Grünhecken und überhängende Äste soweit zurückgeschnitten oder sogar entfernt werden, dass die freie Übersicht gewährleistet ist. Zur Ausführung dieser Arbeiten wird eine Frist bis zum 6. November 2021 gesetzt (Grünabfuhr wöchentlich am Montag).
Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist ordnet die Bauverwaltung im Auftrag der Behörde das Zurückschneiden und Wegräumen auf Kosten der Eigentümer an. Dieser Aufforderung ist Folge zu leisten im Interesse der Verkehrssicherheit.