

Bellach fordert zum Zurückschneiden von Bepflanzung auf

Nach der Strassenverkehrsgesetzgebung und dem Baureglement der Einwohnergemeinde Bellach dürfen die Sicherheit des Verkehrs und der Strassenunterhalt nicht durch Bäume, Sträucher und Hecken beeinträchtigt werden.
Die Grundeigentümer werden deshalb hiermit aufgefordert, alle Pflanzen deren Äste auf öffentlichen Grund hinausragen oder die Sicht behindern, zurückzuschneiden. Das Zurückschneiden hat längs der Strassen auf eine Höhe von 4,20 Metern, längs der Trottoirs auf eine Höhe von 3 Metern und bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
Bei Einund Ausfahrten, Einmündungen und Kurven müssen sichtbehindernde Pflanzen so weit zurückgeschnitten oder allenfalls entfernt werden, dass die freie Sicht gewährleistet ist.
Diese Arbeiten sind – zum Schutz brütender Vögel – bis am 15. März 2022 auszuführen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist kann die Bauverwaltung im Auftrag der Behörde das Zurückschneiden und Wegräumen auf Kosten der Eigentümer anordnen.