

An Solothurner Schulen gilt keine allgemeine Maskenpflicht

Ebenso gilt eine Maskenpflicht, wenn schulische Aktivitäten nur mit gegenseitiger Nähe durchführbar sind, wie die Solothurner Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Das sei etwa im Labor, bei Gruppenarbeiten, in Informatikräumen oder im Atelier der Fall.
«Aufgrund schulspezifischer Situationen kann die Schulleitung zusätzlich eine punktuelle Maskenpflicht anordnen», schrieb die Staatskanzlei weiter. Die Schutzmasken gegen die Verbreitung des Coronavirus würden dabei von den Kantons- und Berufsschulen zur Verfügung gestellt. Diese hätten in den Sommerferien Masken beschafft.
Je nach Entwicklung der Lage könne jedoch jederzeit eine allgemeine Maskenpflicht eingeführt werden. Die Kantons- und Berufsschulen seien auf diese Situation vorbereitet. Zusätzlich empfiehlt der Kanton den Schülerinnen und Schülern, die Coronavirus-Warn-App des Bundes einzusetzen.
In den Volksschulen gilt keine Maskenpflicht. Auf allen Stufen startet der Unterricht am nächsten Montag im üblichen Klassenverband - und zwar im Vollbetrieb vor Ort. Fern- und Halbklassenunterricht sind nicht vorgesehen.