

Sissach verfügt Verkehrsanordnung für Strassen und Wege

Die Gemeinde verfügt einige Verkehrsanordnungen, die die Begegnungszone (Hauptstrasse), die Postgasse und den Alleeweg betreffen.
Für die Hauptstrasse, Alleeweg Richtung Zunzgerstrasse (Liestal), wird die Verkehrsanordnung «Einfahrt verboten» mit Zusatztafel «Velo gestattet» (Einbahnstrasse mit Gegenverkehr Velo) verfügt.
Für die Postgasse, Bahnhofstrasse Richtung Hauptstrasse, wird auch die Verkehrsanordnung «Einfahrt verboten» mit Zusatztafel «Velo gestattet» (Einbahnstrasse mit Gegenverkehr Velo) verfügt.
Für den Alleeweg, Einmündung in die Hauptstrasse, wird die Verkehrsanordnung «Linksabbiegen» mit Zusatztafel «ausgenommen Velo» verfügt.
Beschwerden können erhoben werden
Gegen diese Anordnungen kann gemäss §§ 172ff. des Gemeindegesetzes in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz innert zehn Tagen, seit Veröffentlichung im Amtsblatt am Donnerstag, 19. Oktober 2023, schriftlich und begründet beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden.
Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten.
Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.