

In Gelterkinden werden Grabfelder aufgehoben

Gemäss den Bestimmungen des Bestattungs- und Friedhofreglements werden infolge Erreichung der reglementarischen Benützungsdauer (20 Jahre) die Gräber UH1, UH2, UP1 und UP2 per 1. Mai 2023 aufgehoben.
Die Gräberliste befindet sich auf der Webseite der Gemeinde Gelterkinden.
Die betroffenen Grabfelder Urnenreihengräber UH1 und UH2 und Bodenurnenplattengräber UP1 und UP2 sind mit entsprechenden Hinweistafeln gekennzeichnet.
Die Aufhebung bedeutet bei den Urnenreihengräbern, dass die Grabsteine stehen gelassen werden. Die Bodenurnenplattengräber werden ganz aufgelöst und in Zukunft nicht mehr angeboten.
Oberflächenräumung und Rekultivierung
Die Hinterbliebenen werden eingeladen, Grabmale und Pflanzen bis zum 1. Mai 2023 zu entfernen und allfällige Gärtnerarbeiten auf diesen Termin zu kündigen.
Die Oberflächenräumung und Rekultivierung erfolgt je nach Witterung ab Anfang Mai 2023 auf den ganzen Feldern durch die Gemeinde mit einer Begrünung.
Die Pflege obliegt der Einwohnergemeinde. Sollte das Grabfeld dereinst wieder in Anspruch genommen werden, werden die Grabsteine endgültig entfernt.
Über Grabsteine, Anpflanzungen und so weiter verfügt ab 3. Mai 2023 gemäss Reglement die Einwohnergemeinde Gelterkinden. Eine Entschädigung wird nicht ausgerichtet.