Das zurückgewiesene Budget und der Steuerfuss 2021 werden den Stimmberechtigten am 28. März 2021 an der Urne vorgelegt.
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Schnupperlehre -Kauffrau/Kaufmann EFZ Öffentliche Verwaltung. - unsplash
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Das zurückgewiesene Budget und der Steuerfuss 2021 werden den Stimmberechtigten am 28. März 2021 an der Urne vorgelegt. Aufgrund einer epidemiologischen sowie rechtlichen Risikoabwägung, den verlängerten und verschärften Schutzmassnahmen sowie der unsicheren Lage und den nicht abschätzbaren Entwicklungen wird von einer Gemeindeversammlung abgesehen.

Die Erfahrung zeigte, dass an einer solchen Gemeindeversammlung mit bis zu 700 Personen gerechnet werden müsste. Dies würde wegen der Abstands- und Hygienemassnahmen bedingen, dass die Sporthalle Rietacker nicht ausreicht und zwei oder mehrere Räumlichkeiten mit technischen Hilfsmitteln verbunden sowie organisatorische und personelle Mehrfachbesetzungen organisiert werden müssten. Die Kosten könnten eine Summe von bis CHF 50'000 erreichen.

Beantragt der Gemeinderat einen gegenüber dem Vorjahr veränderten Steuerfuss, so ist aufgrund des Gesetzes über die Urnenabstimmungen in Versammlungsgemeinden während der Corona-Pandemie eine Variantenabstimmung durchzuführen. Die Stimmberechtigten können sich somit zwischen dem Budget mit dem vom Gemeinderat neu beantragten Steuerfuss (89 %, der zu einem Ertragsüberschuss von CHF 540'000 führt) oder dem gleichen Budget mit bisherigem Steuerfuss (83 %, der zu Aufwandüberschuss von CHF 770'000 führt) mit Stichfrage entscheiden.

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