Das Vermögen einer Person ohne Erben floss nach ihrem Tod an Hettlingen ZH – eine unerwartete Überraschung für die Gemeinde.
Das Zentrum der Gemeinde Hettlingen.
Das Zentrum der Gemeinde Hettlingen. - Nau.ch / Simone Imhof

Das Wichtigste in Kürze

  • In Zürich hatte eine verstorbene Person keine Erben und auch kein Testament hinterlassen.
  • So erhielt die Gemeinde Hettlingen unerwartet 3,4 Millionen Franken aus der Erbschaft.
  • Mit dem Geld plant die Gemeinde, ihre Schulden abzubauen.
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Die Gemeinde Hettlingen hat eine unerwartete Überraschung erlebt. Sie hat 3,4 Millionen Franken aus einer Erbschaft erhalten. Dieser plötzliche Geldsegen ist auf eine Regelung im Erbrecht zurückzuführen.

Wenn ein Verstorbener keine gesetzlichen Erben oder kein Testament hinterlässt, geht das Vermögen an den Staat. Im Kanton Zürich werden solche Fälle von der Finanzdirektion bearbeitet. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, gab es in den letzten Jahren nur wenige solcher Fälle.

Haben Sie schon einmal unerwartet was geerbt?

Nach amtlicher Liquidation des Nachlasses erhält der Kanton die Hälfte des Betrags. Die andere Hälfte geht an die Heimatgemeinde des Verstorbenen, sofern diese im Kanton Zürich liegt.

Hettlingens unerwarteter Geldsegen

In Hettlingens Fall war die verstorbene Person zwar in Zürich ansässig, aber nicht in Hettlingen selbst. «Sie hatte lediglich das Bürgerrecht von Hettlingen», erklärt Gemeindeschreiber Matthias Kehrli gegenüber der Tageszeitung. Gelegentlich erhält die Gemeinde Spenden. Eine Erbschaft sei aber eine absolute Ausnahme.

Mit dem unerwarteten Geld plant die Gemeinde, ihre Schulden abzubauen und somit ihre Zinslast zu reduzieren. «Das hilft uns dabei, weitere Verschuldungen hinauszuzögern», sagt Kehrli.

Hettlingen ist nicht die erste Gemeinde in der Region, die eine grosse Erbschaft erhält. 2013 erbte die Gemeinde Wila rund 3,7 Millionen Franken von Jakob Schoch. Die Verwendung des Geldes war in Wilas Fall offen gelassen worden. Die Gemeinde entschied schliesslich, das Geld für «einmalige, besondere und gemeinnützige Projekte» zu verwenden.

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