Wie die Gemeinde Unteriberg mitteilt, wurde die Maskentragepflicht ab der 1. Primarstufe eingeführt, was trotz mangelndem Handlungsspielraum zu Ablehnung führt.
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Eine Schülerin trägt eine Maske im Unterricht. (Symbolbild) - AFP/Archiv
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Der Bundesrat hat am 8. September 2021 beschlossen, die Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren auszuweiten. Per 6. Dezember 2021 hat der Bundesrat zudem entschieden, auch die Maskenpflicht wieder auszuweiten. Diese gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt.

Im Dezember wurden weiter Anpassungen des Schutzkonzeptes vorgenommen

Am 7. Dezember 2021 hat die Covid-Taskforce des Bildungsdepartements des Kantons Schwyz die Ausweitung der Maskenpflicht auf die Primar- und Sekundarschule beschlossen und das Schutzkonzept entsprechend angepasst. Dieses gilt bis vorerst 24. Januar 2022.

Seit dem 13. Dezember 2021 gilt in allen Primar- und Sekundarschulen des Kantons eine Maskenpflicht. Diese Massnahme gilt ab der 1. Primarklasse in Innenräumen, im Unterricht und in der Betreuung sowie für das gesamte Schulpersonal und ist ebenfalls vorerst bis 24. Januar 2022 befristet.

Kinder bleiben vom Unterricht fern

Die verordnete Maskenpflicht führte am Umsetzungstag, 13. Dezember 2021, zum Aufmarsch von besorgten und verärgerten Eltern. Viele schulpflichtige Kinder werden seither vom obligatorischen Schulunterricht ferngehalten.

Die Primarschule Unteriberg, welche äusserst bemüht ist auch in dieser schwierigen Zeit den Kindern ein optimales Lernumfeld bieten zu können, ist über das Fehlen von 67 Kindern im Unterricht enttäuscht aber nicht weiter überrascht.

Die Schulbehörde nimmt Kontakt mit dem Amt für Volksschulen und Sport auf

Seitens der Schulbehörde Unteriberg wurde sodann am Umsetzungstag umgehend Kontakt mit dem Amt für Volksschulen und Sport (AVS) aufgenommen. Mit Schreiben vom 13. Dezember 2021 gelangte die Gemeindeschule Unteriberg mit einer dringlichen Bitte an das AVS.

Unter Schilderung der Sachlage wie aber auch das Ausdrücken des Unverständnisses über den Maskenentscheid, bat die Gemeindeschule das AVS die Weihnachtsferien eine Woche, d. h. per 18. Dezember 2021, vorzuziehen. Eine inhaltlich gleiche Anfrage wurde auch vom Verband der Schulleiter des Kantons Schwyz (VSLSZ) und weiteren Schulen gestellt.

Das Bildungsdepartement weist die Anfragen ab

Das Bildungsdepartement antwortete postwendend auf die Anfrage über frühere Weihnachtsferien. Es sieht in seinem Schreiben davon ab, die Weihnachtsferien vorzuziehen und beruft sich auf vier dagegensprechende Gründe (Organisatorische Schwierigkeiten der Eltern, Schulpflicht/ Recht auf Bildung, Fragliche Entlastung der Schule und Personal, möglicher Druck auf angrenzende Kantone).

Nebst der dringlichen Bitte um vorzeitige Weihnachtsferien wurde die Schulbehörde Unteriberg auch anderweitig aktiv. So wurde das Schulcontrolling angefragt, ob die Möglichkeit bestünde Fernunterricht in dieser besonderen Lage anzubieten. Diese Anfrage, wie auch diese, ob nicht verhältnismässigere Massnahmen angeordnet werden können, wurden seitens Kantons abschlägig beantwortet.

Es ist anzumerken, dass bevor die Massnahmen eingeleitet wurden, die Schulträger seitens AVS nie um eine Schätzung der Lage in ihrer Gemeinde angefragt wurden.

Die Gemeindeschulen müssen den Vorgaben des Kantons folgen

Nichtsdestotrotz sind die Vorgaben von weisungsbefugten Stellen strikte einzuhalten. Gemäss Covid-19-Verordnung besondere Lage des Bundesrats sind für die obligatorischen Schulen nach wie vor die Kantone zuständig und damit gelten deren Vorgaben. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat am 14. Oktober 2020 die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie erlassen.

Das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz erlässt, gestützt auf diese Grundlagen, Vorgaben für die Schulen. Die Gemeindeschulen müssen den Vorgaben des Kantons Folge leisten und es besteht hierfür kein Spielraum für Abweichungen. Eine Nichtumsetzung dieser Vorgaben haben womöglich Strafanzeigen zur Folge.

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