

Studienauftrag Bahnhof Süd im ESP Arth-Goldau abgeschlossen

Die Alternativstudien, bei welchen drei Planungsteams den Erhalt, Teilerhalt oder Abbruch schützenswerter Bauten im ESP Gebiet Bhf. Süd prüften, sind nun abgeschlossen: Das Beurteilungsgremium kam zur Überzeugung, dass der wichtigste Entwicklungsschwerpunkt (ESP) des inneren Kantonsteils nur sinnvoll verdichtet werden kann, wenn auf drei der vier Bestandesbauten verzichtet wird. Nur das schutzwürdige Luxram-Hauptgebäude wird als vernünftig und zweckmässig ins Bebauungskonzept integrierbar erachtet.
Diverse Einsprachen gegen die Planänderung des Bahnhofs Süd
Vor einem Jahr legte die Gemeinde Arth die Teilnutzungsplanänderung für das Bahnhof Süd-Gebiet und die Abbruch-Vorentscheidgesuche der Grundeigentümer öffentlich auf. Dagegen gingen verschiedene Einsprachen ein. Der Kanton Schwyz forderte eine Ergänzung der Unterlagen in Form von Studien, welche Alternativen zum Abbruch des schützenswerten RigiBahnen-Depots und Luxram Hauptgebäudes sowie der erhaltenswerten Milchküche und Villa Sonnenheim zu prüfen hatten.
Mit dem Ziel, auf Basis des Zukunftsbilds aufzuzeigen, ob und inwieweit bei der angestrebten Entwicklung Alternativen zum Abbruch der vier Objekte bestehen, wurden in den vergangenen sechs Monaten Projektstudien mit drei Planungsteams durchgeführt (lilin architekten sia gmbh, Zürich / Steiner Wille Steiner Architekten AG, Schwyz / Ernst Niklaus Fausch Architekten AG, Zürich). Die Teams loteten hierzu aus, welche nutzungsmässigen und gestalterischen Konsequenzen ein vollständiger oder teilweiser Erhalt dieser Gebäude auf die Entwicklung und Konkretisierung des ESP hätte.
Empfehlung an den Gemeinderat
Das Beurteilungsgremium - welches aus vier Fachexperten zu Städtebau, Denkmalpflege, Standortentwicklung und Freiraumgestaltung sowie aus Gemeindepräsident, Bildungsdirektor und einem Grundeigentümervertreter zusammengesetzt war - diskutierte diese Vorschläge in einer Zwischen- und Schlussbesprechung. Es beurteilte dabei im Wesentlichen die Qualität der städtebaulichen Konzepte, die Zweckmässigkeit denkmalpflegerischer Integration sowie die Angemessenheit für den wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt. Gestützt darauf hat es seine Empfehlungen an den Gemeinderat Arth und den Regierungsrat des Kantons Schwyz formuliert.
Konkret empfiehlt das Beurteilungsgremium den Gemeinde- und Kantonsbehörden aufgrund der Studienauftragsergebnisse, von einem Erhalt der RigiBahnen-Depots, der Milchküche und der Villa Sonnenheim abzusehen. Hingegen empfiehlt es, das Luxram-Hauptgebäude zu erhalten und zu schützen, da dieses ortsbildprägend und gut in die künftige Bebauung integrierbar sei.
Gestützt auf diese Empfehlungen wird der Regierungsrat über die Unterschutzstellung der vier Bauten befinden. Anschliessend können die Verfahren der Teilnutzungsplanänderung Bahnhof Süd und der Abbruch-Vorentscheidgesuche fortgesetzt werden.