Wie die Gemeinde Unteriberg informiert, wurde die Beschwerde gegen die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2021 vom Verwaltungsgericht abgelehnt.
Unteriberg
Die St. Joseph Kirche in Unteriberg. - Nau.ch / Oliver Borner
Ad

Gegen die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2021 wurde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Die Stimmrechtsbeschwerde betraf die Durchführung der Abstimmung über den Antrag von KR Sepp Marty bezüglich Beitrag an die Kindertagesstätte (Kita) Ybrig in der Höhe von 22‘000 Franken.

Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Stimmrechtsbeschwerde unbegründet und die Gemeindeversammlung korrekt abgelaufen ist. Der Gemeinde entstanden durch die Stimmrechtsbeschwerde keine Kosten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

AbstimmungFranken