Der Schwyzer Regierungsrat zeigt sich bereit, das Kinderparlament finanziell zu unterstützen - auf Gesuch hin und mit Mitteln aus dem Lotteriefonds. Eine Gesetzesgrundlage für die Finanzierung des Kinderparlaments will er aber nicht schaffen.
Kinderparlament
Kinder an der Sitzung des Kinderparlamentes. - Keystone
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Der Regierungsrat lehnt ein Postulat von Jonathan Prelicz (SP) und Dominik Blunschy (Mitte) «wegen Erfüllung» ab, wie er am Donnerstag mitteilte. Die beiden Kantonsräte forderten den Regierungsrat auf, zur Finanzierung des Kinderparlaments dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten oder eine andere Massnahme zu treffen.

Die privat finanzierte Trägerschaft des Kinderparlaments hat wegen finanziellen Schwierigkeiten im Sommer 2021 ihre Arbeit eingestellt. Sessionen finden keine mehr statt.

Das Parlament war 2007 gegründet worden. Prelicz und Blunschy führten in ihrem Vorstoss aus, der Kanton habe mit dem Aus des Kinderparlaments eine wichtige Institution der politischen Bildung verloren.

Der Regierungsrat anerkennt in seiner Antwort die Bedeutung des Kinderparlaments. Ungeachtet dessen sei er jedoch der Auffassung, dass die Durchführung beziehungsweise die Trägerschaft des Parlaments nicht Aufgabe des Kantons sein solle undkönne.

Vielmehr sieht der Regierungsrat die politischen Parteien oder eine Interessengemeinschaft in der Pflicht. Er sehe aber auch, dass es immer schwieriger werde, private Sponsoren zu finden, erklärte er. Er sei deswegen bereit, eine politisch ausgewogene Nachfolgeorganisation des Kinderparlaments auf Gesuch hin «im bisherigen Umfang» aus dem Lotteriefonds zu unterstützen.

Nach Angaben des Kinderparlaments hatte der Schwyzer Lotteriefonds 2019 einen einmaligen Beitrag von 6000 Franken geleistet. Wiederkehrende Beiträge aus dem Lotteriefonds in dieser Höhe seien aber nicht zu erwarten gewesen. Die zu erwartenden Beiträge hätten nur einen Bruchteil der Aufwendungen gedeckt.

Eine gesetzliche Grundlage für oder einen Leistungsauftrag mit dem Kinderparlament lehnt der Regierungsrat ab. Er begründet dies damit, dass aus dem Lotteriefonds nur Projekte unterstützt werden dürften, für deren Unterstützung es keine gesetzliche Grundlage gebe.

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