

Schwyzer Pensionskasse soll Umwandlungssatz senken

Der Regierungsrat will den Umwandlungssatz im Alter 65 von heute 6 Prozent auf 5 Prozent senken, wie er am Donnerstag mitteile. Dies soll in kleinen Schritten zwischen Januar 2023 und Dezember 2027 vollzogen werden. Mit dem Umwandlungssatz wird aus dem Altersguthaben die jährliche Altersrente berechnet.
Ein tieferer Umwandlungssatz bedeutet, dass die Pensionierten eine kleinere Rente erhalten. Die Pensionskasse soll deswegen Reserven auflösen, um die erwartete Leistungsreduktion zu mildern. Die individuellen Einbussen im Alter 65 könnten so auf 9 Prozent limitiert werden, hiess es in der Mitteilung.
Von der Neuerung betroffen sind nur die Neurenten, die ab Januar 2023 ausgerichtet werden. Für die zuvor Pensionierten ändert sich nichts.
Zudem soll künftig mehr Geld in die Pensionskasse eingezahlt werden. Die ordentlichen Arbeitgeberbeiträge sollen um maximal 2 Prozent erhöht werden. Die Beiträge der Arbeitnehmer sollen um 0,5 Prozent erhöht werden, bei denen, die älter als 45 sind, um 0,75 Prozent.
Über die geplante Revision muss noch der Kantonsrat entscheiden.