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Schwyzer Initiativkomitee blitzt beim Bundesgericht ab
Das Schwyzer Initiativkomitee für die Transparenzinitiative blitzt beim Bundesgericht ab. Drei von vier Bestimmungen wurden als verfassungskonform eingestuft.

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Vor zwei Jahren haben die Schwyzer Stimmberechtigten die Transparenzinitiative angenommen. Im Mai 2019 wurde dann auch schliesslich das verabschiedete Transparenzgesetz angenommen. Doch daraufhin hat das Initiativkomitee beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht, wie die Staatskanzlei Schwyz in einer Medienmitteilung schreibt.
Das Bundesgericht hat nun allerdings drei von vier beanstandete Bestimmungen als verfassungskonform eingestuft. Gutgeheissen hat das Gericht den Hauptbeschluss, wonach anonyme Spenden ab einem Betrag von 1000 Franken ausgewiesen werden müssen. Denn mit dieser Limite wäre es ein leichtes, die Spenden in vielen kleineren Beträgen auszuzahlen. Das schreibt die Kanzlei weiter.
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