

Schwyzer Banken stellen Kredite in Höhe von 230 Mio. Franken aus

Dies geht aus einer Umfrage des Volkswirtschaftsdepartements hervor, wie die Schwyzer Regierung am Donnerstag mitteilte. Stark betroffen sind auch das verarbeitende Gewerbe, das Baugewerbe und das Gastgewerbe sowie die Hotellerie.
Weiter rechnet das Amt für Arbeit im Kanton Schwyz aktuell mit rund 3700 Firmen Kurzarbeit ab. Betroffen davon sind circa 33 000 Arbeitnehmende. Bei der Ausgleichskasse Schwyz sind zurzeit 2295 Anmeldungen für eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung eingereicht worden. Der Regierungsrat rechnet damit, dass zusätzlich rund 1000 Anträge von indirekt betroffenen Selbständigerwerbenden eingehen werden.
Die Schwyzer Regierung beschloss weiter unter anderem die Kulanz bei Zahlungsfristen von 120 Tagen sowie die Erstreckung der Zahlungsfristen bei den Steuerforderungen. Dies unter Verzicht auf Verzugszinsen.
Als weitere Massnahme beschloss der Regierungsrat, die bereits abgelaufene Frist zur Anmeldung für die Prämienverbilligung 2020 mit einer Ausnahmebestimmung bis Ende des laufenden Jahres erneut zu öffnen. Personen, die infolge der Corona-Krise eine wesentliche Einkommensverminderung erfahren, können innert Frist eine Neuberechnung der laufenden Prämienverbilligung beantragen.
Weiter können nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen rückzahlbare zinslose Darlehen beantragen. Selbständige Kulturschaffende und Kulturunternehmen mit Sitz im Kanton Schwyz können überdies subsidiär zu allen anderen staatlichen Leistungen ein Gesuch um Ausfallentschädigung stellen.