

Schwyz will Verlängerung der Coronamassnahmen nur bis Ende Februar

Die geltenden Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind bis am 24. Januar 2022 beschränkt. Der Bundesrat schlägt vor, diese bis Ende März zu verlängern.
Der Schwyzer Regierungsrat lehnt eine so lange Ausdehnung ab. Er spreche sich dafür aus, die Massnahmen vorerst bis Ende Februar zu befristen, teilte er mit. Damit könne besser auf die sich ändernde Lage reagiert werden.
Andere Vorschläge des Bundesrates - etwa die Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Coronazertifikats auf neun Monate oder eine Priorisierung beim Zugang zu Coronatests - werden von der Exekutive des Kantons Schwyz unterstützt.
Zudem ruft der Kanton Schwyz seine Bevölkerung auf, sich gegen Corona impfen zu lassen und auch sich auch die dritte Impfdosis verabreichen zu lassen. Diese Auffrischimpfung werde all jenen Personen empfohlen, deren Grundimmunisierung vor mindestens vier Monaten erfolgt sei, hiess es in der Mitteilung.
Im Kanton Schwyz sind die Impfkapazitäten grösser als die Nachfrage. Eine vorgängige Registrierung für die Auffrischimpfung ist deswegen nicht mehr nötig.
Im Kanton Schwyz sind 95'000 Personen vollständig gegen Corona geimpft, dies entspricht 59 Prozent der Bevölkerung. Im Schweizer Durchschnitt sind es 68 Prozent. Die Auffrischimpfung wurde im Kanton Schwyz bislang 44'000 Mal verabreicht.