Im Kanton Schwyz soll die Inkassohilfe für Unterhaltsbeiträge zentralisiert und damit professionalisiert werden.
Kantonsratssaal Schwyz
Der leere und neu sanierte Kantonsratssaal von Schwyz. (Archivbild) - Keystone
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Nach einer Trennung muss oft eine Person der anderen oder den gemeinsamen Kindern Unterhaltsbeiträge leisten. Werden die Beiträge nicht wie vereinbart bezahlt, muss das Gemeinwesen beim Inkasso helfen.

Eine neue Verordnung schreibt den Kantonen nun vor, dass sie für diese Inkassohilfe mindestens eine Fachstelle bezeichnen müssen. Wie dies im Kanton Schwyz umgesetzt werden soll, will der Regierungsrat in der Vernehmlassung herausfinden.

Im Kanton Schwyz wird die Inkassohilfe heute von den kommunalen Sozialdiensten geleistet, oft in Kleinstpensen. Sie soll deswegen zentralisiert werden. Die Gemeinden könnten eine oder zwei Fachstellen betreiben, oder sie könnten die Aufgabe an die Ausgleichskasse übertragen, lauten die Varianten, die der Regierungsrat in der Vernehmlassung vorschlägt.

Die Tätigkeit der Inkassohilfe sei anspruchsvoll, schreibt der Regierungsrat. Es brauche einschlägige Rechtskenntnisse im Betreibungs- sowie Straf- und Prozessrecht. Oft müsse auch ein grenzüberschreitendes Inkasso organisiert werden. Je erfolgreicher das Inkasso sei, desto weniger müssten Alimente bevorschusst werden.

Mit der Gesetzesrevision soll die Alimentenbevorschussung ferner für das unterhaltsberechtigte Kind ausgedehnt werden, bis es seine «angemessene Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen» habe, teilte der Regierungsrat weiter mit.

Der dritte Punkt der Revision betrifft Konkubinatspaare, die mindestens zwei Jahre zusammenleben oder ein gemeinsames Kind haben: Das Anrecht auf Alimentenbevorschussung soll künftig unabhängig vom Zivilstand geltend gemacht werden können.

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