Wie die Gemeinde Schwyz informiert, gelangen an der Urnenabstimmung vom 12. März 2023 drei kommunale Sachvorlagen vors Stimmvolk.
Das Gemeindehaus in Schwyz.
Das Gemeindehaus in Schwyz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Gemeinde Schwyz beabsichtigt, die ehemalige Liegenschaft des Heilpädagogischen Zentrums Innerschwyz (HZI) im selbstständigen und dauernden Baurecht an die Genossenschaft für Alterswohnungen zu veräussern.

Diese realisiert einen Neubau mit rund 30 Alterswohnungen und vermietet Teilflächen an die Spitex Region Schwyz sowie an die Abteilung Soziales der Gemeinde Schwyz.

Im Gebiet Rubiswil wird so der Grundstein für ein nachhaltiges Kompetenzzentrum für Alter, Gesundheit und Soziales, mit beachtlichem Entwicklungs- und Synergiepotenzial gelegt.

Es wird beantragt, der Veräusserung im selbstständigen und dauernden Baurecht zuzustimmen sowie die jährlich wiederkehrende Ausgabenbewilligung von 170'000 Franken für das Mietverhältnis der Abteilung Soziales zu genehmigen.

Ausgabenbewilligung zur Erschliessung

Weiter wird für die Projektierung der Erschliessungswerke im Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Seewen eine Ausgabenbewilligung von 1,8 Millionen Franken beantragt.

Diese steht im Zusammenhang mit der Erschliessung des Zeughausareals und umfasst die Erarbeitung der Planungsphasen «Bauprojekt» und «Auflageprojekt».

Schliesslich befindet das Stimmvolk am 12. März 2023 über die revidierten Statuten des Zweckverbands Kehrichtentsorgung Region Innerschwyz.

Diese wurden den geltenden gesetzlichen Bestimmungen angeglichen und modernisiert.

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