

Der Rettungsturm in Seewen SZ wird ein Feuerwehr-Taktikturm

Der Kanton ist gemäss Feuerschutzgesetz für die Ausbildung der Feuerwehren zuständig.
Aufgrund der zunehmenden Komplexität und Dimension der Gebäude und Anlagen muss auch die Ausbildung mit dem Stand der heutigen Technik ausgestattet und bereit für weitere Entwicklungen sein.
An der Seewernstrasse in Seewen betreibt das AMFZ die Übungsanlage UFZ.
Um die neusten Entwicklungen und Vorgaben im vorbeugenden Brandschutz zu erfüllen und weiterhin Kurse und Veranstaltungen der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) im UFZ durchführen zu können, muss ein Teil der bestehenden Anlage saniert und für künftige Anforderungen ausgebaut werden.
Der Turm wird zu Ausbildungszwecken benutzt
Der bestehende Rettungsturm soll für interaktive Schulungszwecke von Feuerwehren um– und ausgebaut werden.
In Zukunft sollen Ereignisse wie zum Beispiel Fassadenbrand, Absturzsicherung, Überflutung, Elektrobrand und so weiter nicht nur praktisch, sondern vermehrt auch taktisch und virtuell geschult werden.
Der geplante Um- und Erweiterungsbau ist eine zwingende Voraussetzung, damit auch künftig die wichtigen Eidgenössischen Aus- und Weiterbildungskurse für die Feuerwehr (selbstverständlich auch für Kurse des Zivilschutzes und der Armee) auf dem UFZ-Areal in Seewen durchgeführt werden können.
Die bereits bestehenden Übungselemente (zum Beispiel Löschwasserbecken, Brandkoje, Kleinbrandwanne, Rettungsstollen und so weiter) liegen in unmittelbarem Bezug zum Standort des geplanten Erweiterungsbaus und werden auch zukünftig in die Nutzung miteinbezogen.
Die Voraussetzungen werden erfüllt
Das Hochbauamt (HBA) hat mit dem Amt für Gewässer, Abteilung Wasserbau, allfällige Möglichkeiten für die Verwirklichung des Erweiterungsbaus geprüft.
Bei diesem Vorhaben wird der geplante An– und Erweiterungsbau direkt an den bestehenden Turm angedockt und erfolgt grösstenteils auf der dem Bach Seewern zugewandten Seite.
Das geplante Bauvorhaben führt jedoch nicht zu einer zusätzlichen Unterschreitung des heute bestehenden Gewässerabstandes zur Seewern.
Die Brandversicherung ist Pflicht
Gemäss dem Gesetz über die obligatorische Versicherung der Gebäude gegen Feuer-und Elementarschäden sind die Eigentümer verpflichtet, ihre Gebäude und andere Anlagen des Hochbaus zu versichern.
Die im Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) zusammengefassten Versicherungsgesellschaften entrichten dem Kanton jährlich einen Feuerlöschbeitrag.
Der neu zu erstellende Taktikturm untersteht dem Gebrauch nach dem Feuerwesen (Feuerwehr und Brandschutz).
Die entstehenden Kosten können somit vollumfänglich durch die Spezialfinanzierung im Feuerwesen übernommen werden und belasten den Staatshaushalt nicht.