

Mitspracherecht der Bevölkerung bei Umzonung in der Gemeinde Arth

Mit dem vorliegenden «Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau» soll die im geltenden Zonenplan der Gemeinde Arth rechtskräftig erlassene Teilfläche der «Zone für öffentliche Bauten und Anlagen» (Fläche=1'003 m2) und eine Teilfläche der Bauzone Verkehrsfläche innerhalb der Bauzone (Fläche=27 m2) in die Kernzone auf der Parzelle KTN 3562 in Goldau umgezont werden.
Die resultierende Bauzonenfläche der vorgesehenen Umzonungen auf der Parzelle KTN 3562 bleibt insgesamt gleich. Der Gemeinderat Arth legt den Entwurf des «Teilzonenplans Centralstrasse, Goldau» allen Interessierten zur Mitwirkung vor.
Die Gemeinde Arth nimmt im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge entgegen. Der Entwurf des «Teilzonenplans Centralstrasse, Goldau» kann vom 4. Juni 2021 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Arth, Abteilung Bau-Planung, während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen oder auf der Website der Gemeinde heruntergeladen werden.
Während der Mitwirkungsfrist können alle Interessierten beim Gemeinderat Arth schriftlich Stellung nehmen.