

Mehrweggeschirrpflicht für grössere Veranstaltungen in Ingenbohl

Öffentliche Veranstaltungen bereichern die Gemeinde Ingenbohl. Ob Fasnacht, 1. August-Feierlichkeiten, Tour de Suisse, Greiflerjubiläum und so weiter: Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind eine tolle Sache. Sie bringen Menschen ins Dorf und auf die Strassen, laden ein zum Feiern und Geniessen.
Umso wichtiger ist es, den öffentlichen Raum auch in Festlaune entsprechend zu pflegen und mit sauberen Veranstaltungen das Image von Brunnen zu verbessern. Einige Grossveranstaltungen wie Spettacolo, Brunnen kocht und die Windweek haben das Mehrwegprinzip bereits erfolgreich umgesetzt.
Ab dem 1. Januar 2022 besteht nun in der Gemeinde Ingenbohl die Pflicht zur Verwendung von Pfand- und Mehrweggeschirr für Veranstaltungen über 1000 Personen pro Tag.
Pflicht zur Verwendung von Pfand- und Mehrweggeschirr
Die Schweiz hat mit 100 Kilogramm den höchsten Pro-Kopf-Verbrauch an Einwegmüll in Europa und damit dreimal so viel wie der europäische Durchschnitt.
Auch Littering, das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfall, ist eine zunehmende Erscheinung, die nicht nur zusätzlichen Aufwand und Kosten für die Abfallentsorgung verursacht, sondern auch unsere Umwelt stark belastet.
Die Gemeinde Ingenbohl setzt ein Zeichen und will in Zukunft den Einwegmüll von Veranstaltungen reduzieren.
Ab dem 1. Januar 2022 besteht deshalb in der Gemeinde Ingenbohl die Pflicht zur Verwendung von Pfand- und Mehrweggeschirr für Veranstaltungen über 1000 Personen pro Tag.
Bei Fasnacht oder einer Sennenchilbi weiterhin Einweg-Behältnisse
Dies umfasst auch Gastgewerbebetriebe, welche an solchen Veranstaltungen mitwirken und Esswaren und Getränke über die Gasse verkaufen.
Die neuen Richtlinien gelten zudem auch für gemeindeeigene Veranstaltungen, deren Behörden, Kommissionen und der Verwaltung (öffentliche wie interne).
Nicht obligatorisch sind die Richlinien hingegen bei grossen Umzügen wie zum Beispiel bei der Fasnacht oder einer Sennenchilbi und ähnlichem sowie zu Degustationszwecken.
Hier dürfen aufgrund der schwierigen Umsetzbarkeit weiterhin Einweg-Behältnisse abgegeben werden.
Das System ist wie folgt umzusetzen
Getränke dürfen grundsätzlich nur in wiederverwendbaren, spülbaren Mehrwegbechern mit einer Depotgebühr von mindestens zwei Franken abgegeben werden. Sollten es die Sicherheitsbestimmungen erlauben, dürfen auch Gläser oder Porzellantassen eingesetzt werden.
Esswaren müssen in wiederverwendbarem, spülbarem Mehrweg-Geschirr aus Kunststoff oder, wenn erlaubt, in Porzellangeschirr mit Metallbesteck mit einer Depotgebühr von mindestens 2 Franken pro Einheit ausgegeben werden.
Einweg- und Wegwerfgebinde, gefertigt aus Kunststoffen, Karton, Glas, Alu oder biologisch abbaubaren Werkstoffen (zum Beispiel Palmblätter) dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden.
Wichtige Punkte zu Umsetzung
Für die Beschaffung des Mehrweggeschirrs in gemeindeeigenen Liegenschaften steht den Veranstaltern eine gewisse Anzahl Mehrweggeschirr in Form von Glas- und Keramikgeschirr zur Verfügung.
Für alle übrigen Veranstaltungen ist die Beschaffung von Mehrweggeschirr über verschiedene regionale und nationale Anbieter möglich.
Die neue Regelung «Mehrweg statt Wegwerf – Richtlinien Verwendung von Pfand- oder Mehrweggeschirr an Veranstaltungen» kann auf der Webseite unter der Rubrik Umwelt und Raumordnung – Entsorgung sowie im Online-Schalter bei Anlässe - Gesuchseinreichung aufgerufen werden.
Darin sind alle wichtigen Punkte zu Umsetzung, Beschaffung und so weiter ausführlich aufgeführt.