Schwyzerinnen und Schwyzer sollen einfacher Zugang zur Prämienverbilligung (IPV) erhalten. Eine GLP-Motion soll noch diskutiert werden.
Der Hauptplatz in der Gemeinde Schwyz.
Der Hauptplatz in der Gemeinde Schwyz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Folgt der Kantonsrat den Plänen der Regierung, müssten sich einmal berücksichtige Personen nicht mehr jährlich neu anmelden.

Zudem soll die Anmeldefrist für die IPV bis zum 31. Dezember des Anspruchsjahres verlängert werden. Ferner sollen Fürsorgepersonen für ihre Klientel Gesuche einreichen können.

Neu sollen Gesuchstellende und die Ausgleichskasse auf dem elektronischen Weg miteinander verkehren können. Zudem würde das Verfahren beschleunigt. Die Anpassungen soll auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Mit der Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz würde ein Postulat aus dem Kantonsrat erledigt.

Antworten auf Motionen zur IPV veröffentlicht

Der Schwyzer Regierungsrat publizierte auch zwei Antworten auf Motionen zur IPV. SP-Vertreter hatten gefordert, die Prämienverbilligung in Schwyz müsse mindestens dem nationalen Durchschnitt entsprechen. Dies lehnt die Regierung ab.

Der angestrebte Entlastungseffekt sei erwiesen. Sie verweist zudem auf die vorliegende Vereinfachung des Anmeldeverfahrens.

Etwas mehr Gehör hat der Regierungsrat für eine Motion aus den Reihen der GLP. Diese fordert, dass der Kanton die Kosten der IPV vollständig übernehmen soll, wie es in den meisten Kantonen Usanz sei.

Die Gemeinden, die keinen Einfluss auf die Krankenkassenprämien hätten, seien zu entlasten.

Die Regierung äussert zwar Vorbehalte gegen solche «Einzelmassnahmen». Er will das Anliegen aber im Rahmen der Überprüfung des indirekten Finanzausgleichs diskutieren und fordert daher, die Motion als weniger verbindliches Postulat als erheblich zu erklären.

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